
Kooperation der stationären/ teilstationären Bereiche
Wir bieten zwei vollstationäre Plätze nach § 27,34 SGBVIII im familiären Kontext für Kinder ab dem 5. Lebensjahr an. Hier haben die Kinder die Möglichkeit behütet, beschützt, frei und selbstbestimmend im Rahmen einer Familie mit pädagogischem Grundsatz aufzuwachsen.
Weiterhin bieten wir einen Platz für betreutes Wohnen nach §41 SGB VIII an. Hier haben Jugendliche und junge Heranwachsende ab dem 18. Lebensjahr die Möglichkeit in einer eigenen Wohnung ihren Alltag selbstständig zu gestalten und erhalten dazu pädagogische Unterstützung, um den Start in die Selbstständigkeit leichter zu haben


Unsere SGA’s „Wirbelwind" mit Sitz in Helmstadt und Sinsheim-Weiler, legen das Augenmerk auf das Wohl der Kinder und deren Lebenswelt. Unsere SGA’s sind als Gruppensetting zu verstehen und unterstützen Kinder im Alter von 8-15 Jahren durch Strukturen, Regeln, Gruppengespräche, Lernbegleitung und Freizeitangebote.
Gemeinsam versuchen wir den Kindern ihre Lebenswelt verständlich zu machen, Alternativen zu finden, Persönlichkeiten zu stärken und zu entwickeln.
Wir unterstützen die Kinder in diesem Prozess und begleiten die Eltern, getreu unserem Motto:
„Mit Verstand und Herz erziehen“.
Ambulante Hilfen in eigener Trägerschaft
Weitere Angebote von SPM sind ambulante Hilfen nach §27 in Folge §§ 29,30,31, 35a SGB VIII. Nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe“ in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe, unterstützen wir Familien, Kinder und Jugendliche im Alltag in Erziehungsfragen für Strukturgebung, in behördlichen Angelegenheiten und begleiten sie in den jeweiligen persönlichen Prozessen.


Der Baustein (individuelle) Schulbegleitung ergänzt unsere Arbeit um einen weiteren wichtigen Teil. Durch die (individuelle) Schulbegleitung begleiten und unterstützen wir unsere Kinder darin, eine prinzipielle und angemessene Teilhabe an Bildung zu erhalten.
Um auch einzelne Kinder und Jugendliche aus einem Familiensystem individuell abholen und unterstützen zu können, ergänzen wir unser Angebot mit der Erziehungsbeistandschaft nach § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII, sowie der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII. Das Anliegen ist auch hier möglichst den Verbleib der Kinder und Jugendlichen im Familiensystem zu sichern, sowie den einzelnen Jugendlichen in seinem System individuell zu stärken und je nach nach Alter auf einen gelingenden selbständigen Lebensweg vorzubereiten.


Als Jugendhilfeträger sehen wir den Bedarf an notwendigen Maßnahmen und die tatsächlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten, besonders im Bereich der Eingliederungshilfen/ Integration und Inklusion. Diese Diskrepanz versuchen wir durch unser zusätzliches Angebot zu minimieren und somit den Kindern mit Förderbedarf einen schnelleren Weg der Hilfe und Unterstützung zu bieten.
Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine wichtige Voraussetzung für gelingende Inklusion und die Wirksamkeit von Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Forschung und Praxis zeigen eine teilweise starke Belastung der Eltern, die für ihre Kinder mit Behinderung Bildung wünschen – und gleichzeitig einen hohen Bedarf an Beratung, Information und Prozessbegleitung haben.
Eltern wünschen sich Transparenz und kontinuierliche Ansprechpartner bei den beteiligten Stellen. SPM bietet auf Grund seiner verschiedenen und ineinandergreifenden Angebote schnelle und transparente Wege für alle Beteiligten.


Der Begleitete Umgang gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII i.V. mit §§ 1684 und 1685 BGB-
richtet sich an Kinder und Jugendliche, die nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin die Beziehung und Bindung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen
Bezugspersonen pflegen wollen und diese Personen aber aus eigenen Ressourcen
dazu nicht in der Lage sind und/oder eine Gefährdung des Kindeswohls während der
Umgangskontakte nicht ausgeschlossen werden kann.
Begleiteter Umgang orientiert sich primär am Wohle des Kindes bzw. Jugendlichen
und dient der vorrangigen Wahrung dessen Interessen und Bedürfnissen gegenüber
den Interessen aller anderen Beteiligten, soweit der Kindeswille mit dem Kindeswohl
vereinbar ist. Handlungsziele des Begleiteten Umgangs sind in der Regel auf die
jeweilige spezifische Situation und entlang der Interessen und Bedürfnisse des
Kindes und Jugendlichen zugeschnitten. Diese sind unter anderem die Anbahnung,
Wiederherstellung, Weiterführung und Gestaltung der Kontakte zwischen dem Kind
bzw. Jugendlichen und dem Umgangssuchenden, um emotionale und soziale
Bindung und Beziehung zu erhalten und zu optimieren.
Die Umgangsbegleitung wird in den meisten Fällen von einer Beratung der
Umgangsgewährenden und Umgangssuchenden und des Kindes bzw. Jugendlichen
flankiert. Der Begleitete Umgang ist als vorübergehende Jugendhilfemaßnahme zu
verstehen, die eine schnellstmögliche Verselbständigung des Umgangs als
Richtungsziel vorsieht.
