Leistungen

Aufsuchende Familientherapie

Die “Aufsuchende Familientherapie“, nach § 27 Abs. III, KJHG richtet sich als niederschwelliges Therapieangebot an Familien mit Unterstützungsbedarf und hat das Ziel, gemeinsam mit den Familienmitgliedern Konfliktlösungsstrategien zu erarbeiten. Mittels einer AFT aktivieren Familien ihre Selbsthilfekräfte und nutzen die schon vorhandenen Ressourcen zur Problembewältigung.

Wir unterstützen die Kinder in diesem Prozess und begleiten die Eltern, getreu unserem Motto: „Mit Verstand und Herz erziehen“. 


Erziehungsstelle

Kooperation der stationären/ teilstationären Bereiche

Wir bieten zwei vollstationäre Plätze nach § 27,34 SGBVIII im familiären Kontext für Kinder ab dem 5. Lebensjahr an. Hier haben die Kinder die Möglichkeit behütet, beschützt, frei und selbstbestimmend im Rahmen einer Familie mit pädagogischem Grundsatz aufzuwachsen.


Weiterhin bieten wir einen Platz für betreutes Wohnen nach §41 SGB VIII an. Hier haben Jugendliche und junge Heranwachsende ab dem 18. Lebensjahr die Möglichkeit in einer eigenen Wohnung ihren Alltag selbstständig zu gestalten und erhalten dazu pädagogische Unterstützung, um den Start in die Selbstständigkeit leichter zu haben

Soziale Gruppenarbeit

Unsere SGA’s „Wirbelwind" mit Sitz in Helmstadt und Sinsheim-Weiler, legen das Augenmerk auf das Wohl der Kinder und deren Lebenswelt. Unsere SGA’s sind als Gruppensetting zu verstehen und unterstützen Kinder im Alter von 8-15 Jahren durch Strukturen, Regeln, Gruppengespräche, Lernbegleitung und Freizeitangebote.

Gemeinsam versuchen wir den Kindern ihre Lebenswelt verständlich zu machen, Alternativen zu finden, Persönlichkeiten zu stärken und zu entwickeln.

Wir unterstützen die Kinder in diesem Prozess und begleiten die Eltern, getreu unserem Motto: 

„Mit Verstand und Herz erziehen“.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Ambulante Hilfen in eigener Trägerschaft

Weitere Angebote von SPM sind ambulante Hilfen nach §27 in Folge §§ 29,30,31, 35a SGB VIII. Nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe“ in Form der Sozialpädagogischen Familienhilfe, unterstützen wir Familien, Kinder und Jugendliche im Alltag in Erziehungsfragen für Strukturgebung, in behördlichen Angelegenheiten und begleiten sie in den jeweiligen persönlichen Prozessen.

Individuelle Schulbegleitung

Der Baustein (individuelle) Schulbegleitung ergänzt unsere Arbeit um einen weiteren wichtigen Teil. Durch die (individuelle) Schulbegleitung begleiten und unterstützen wir unsere Kinder darin, eine prinzipielle und angemessene Teilhabe an Bildung zu erhalten.

Erziehungsbeistandschaft

Um auch einzelne Kinder und Jugendliche aus einem Familiensystem individuell abholen und unterstützen zu können, ergänzen wir unser Angebot mit der Erziehungsbeistandschaft nach § 27 i.V.m. § 30 SGB VIII, sowie der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII. Das Anliegen ist auch hier möglichst den Verbleib der Kinder und Jugendlichen im Familiensystem zu sichern, sowie den einzelnen Jugendlichen in seinem System individuell zu stärken und je nach nach Alter auf einen gelingenden selbständigen Lebensweg vorzubereiten.


Rahmenkonzeption für Leistungen nach §112 SGB IX

 Als Jugendhilfeträger sehen wir den Bedarf an notwendigen Maßnahmen und die tatsächlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten, besonders im Bereich der Eingliederungshilfen/ Integration und Inklusion. Diese Diskrepanz versuchen wir durch unser zusätzliches Angebot zu minimieren und somit den Kindern mit Förderbedarf einen schnelleren Weg der Hilfe und Unterstützung zu bieten.

Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine wichtige Voraussetzung für gelingende Inklusion und die Wirksamkeit von Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Forschung und Praxis zeigen eine teilweise starke Belastung der Eltern, die für ihre Kinder mit Behinderung Bildung wünschen – und gleichzeitig einen hohen Bedarf an Beratung, Information und Prozessbegleitung haben.

Eltern wünschen sich Transparenz und kontinuierliche Ansprechpartner bei den beteiligten Stellen. SPM bietet auf Grund seiner verschiedenen und ineinandergreifenden Angebote schnelle und transparente Wege für alle Beteiligten.

Logopädische Praxis bis auf weiteres geschlossen
(Stand November 25)

Logopädie ist die Prävention, Diagnostik und Therapie von Stimm-, Sprach-, Sprach-, und Schluckstötungen bei Menschen jedem Alters.

Dies beinhaltet sowohl die Beratung und Aufklärung der Betroffenen sowie deren Angehörigen, damit mit der jeweiligen Störung besser umgegangen werden kann.

Serviceleistung für Haushaltsnahe Dienstleistungen nach §45 SGBXI

Im Fokus steht der Mensch und nicht das Problem

Die Unterstützung der Menschen nach Leistung aus dem SGB VIII und IX zeigen uns immer wieder, dass oftmals die kleineren Hürden, wie die Erfüllung alltagsnotwendiger Aufgaben zu meistern sind und alle Beteiligten in Anspruch nehmen. Weiterhin zeichnet sich ab, dass Angehörige entlastet werden und soziale Kontakte erhalten bleiben müssen, um ein Leben lebenswert gestalten zu können. Hilfe zur Selbsthilfe kennen wir aus dem Bereich SGB VIII. Nun erweitern wir mit unserer neuen Dienstleistung das Konzept, um die möglich lange selbstbestimmte Lebensweise in der eigenen Häuslichkeit. Im Fokus ist der Mensch der pflegebedürftig ist sowie der Mensch in Form des Angehörigen, welche Unterstützung und Entlastung erfahren dürfen, um sich auch ihren persönlichen und sozialen Thematiken widmen zu können.

Jeder will und soll (muss)

Der Begleitete Umgang gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII i.V. mit §§ 1684 und 1685 BGB-

richtet sich an Kinder und Jugendliche, die nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin die Beziehung und Bindung zu beiden Eltern bzw. anderen wichtigen

Bezugspersonen pflegen wollen und diese Personen aber aus eigenen Ressourcen

dazu nicht in der Lage sind und/oder eine Gefährdung des Kindeswohls während der

Umgangskontakte nicht ausgeschlossen werden kann.

Begleiteter Umgang orientiert sich primär am Wohle des Kindes bzw. Jugendlichen

und dient der vorrangigen Wahrung dessen Interessen und Bedürfnissen gegenüber

den Interessen aller anderen Beteiligten, soweit der Kindeswille mit dem Kindeswohl

vereinbar ist. Handlungsziele des Begleiteten Umgangs sind in der Regel auf die

jeweilige spezifische Situation und entlang der Interessen und Bedürfnisse des

Kindes und Jugendlichen zugeschnitten. Diese sind unter anderem die Anbahnung,

Wiederherstellung, Weiterführung und Gestaltung der Kontakte zwischen dem Kind

bzw. Jugendlichen und dem Umgangssuchenden, um emotionale und soziale

Bindung und Beziehung zu erhalten und zu optimieren.

Die Umgangsbegleitung wird in den meisten Fällen von einer Beratung der

Umgangsgewährenden und Umgangssuchenden und des Kindes bzw. Jugendlichen

flankiert. Der Begleitete Umgang ist als vorübergehende Jugendhilfemaßnahme zu

verstehen, die eine schnellstmögliche Verselbständigung des Umgangs als

Richtungsziel vorsieht.

Neueröffnung Logopädische Praxis